2. Aufwand eines Integrationsprojekts
Die unterschiedlichen Fördermittel, die ursprünglich auf europäischer und nationaler Ebene bereitgestellt
wurden, sind seit 2013 auf ein Minimum reduziert worden. Mittlerweile stehen für die Integration ausländischer
Fachkräfte lediglich bundeslandspezifische Förderprogramme zur Verfügung. Diese beziehen sich im Wesentlichen
auf den Spracherwerb.
Neben den finanziellen Aspekten ist der innerbetriebliche Aufwand im Rahmen einer strukturierten und
reflektierten Integration nicht zu unterschätzen.
Die folgenden Ausführungen unterstützen die Arbeitgeber dabei, diese Faktoren systematisch
in ihre Überlegungen und Diskussionen einzubeziehen. Kosten und zeitlicher Aufwand für den Arbeitgeber
sind schließlich zentrale Entscheidungskriterien.
Viele Leistungen rund um den Integrationsprozess können mittlerweile an Externe vergeben werden. Dennoch
handelt es sich immer um ein Projekt, bei dem auch die zeitliche Inanspruchnahme der internen Projektbeteiligten
einen nennenswerten Aufwand darstellt. Dies sind insbesondere Führungskräfte (z.B. Pflegedienstleitungen) und
Mitarbeiter/Partner bei der Einarbeitung (z.B. bei Tandembildung).
Quellen:
- Arbeitgeberseitige Evaluierungen und Nachkalkulationen diverser Pilotprojekte mit und ohne externe Begleitung
- Aussagen der ZAV als die mit der Abwicklung von Fördermitteln beauftragte Behörde
a. Welche Kosten entstehen dem Arbeitgeber?
Nicht alle der im Folgenden genannten Positionen fallen in jedem Integrationsprojekt und unbedingt an.
Je nach Inanspruchnahme externer Leistungen fallen jedoch Kosten an für:
- Übersetzungskosten für Anforderungsprofile, zweisprachige Praktikums- oder Arbeitsverträge etc.
- Organisation und Durchführung von Bewerbungsgesprächen sowie vertrauensaufbauenden Kennenlernterminen im Herkunftsland (Reisekosten Arbeitgeber) oder in Deutschland (Reisekostenübernahme Arbeitnehmer)
- ggf. Praktikumsentgelt sowie Übernahme von Wohnkosten für die Zeit eines Praktikums
- Zweisprachiger "Kümmerer" (interner Integrationsbeauftragter oder externer Integrationsscout) über mehrere Monate in die Kalkulation einbeziehen.
- Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu den ausländischen Fachkräften (Integrationsbegleitung, kulturelle Sensibilität, kommunikative Besonderheiten etc.)
- Kosten des Recruitings, wenn eine deutsche oder ausländische Organisation die Vermittlung übernimmt (Anzeigen, erste Auswahl etc.)
- Da die neuen MitarbeiterInnen zumeist nur über sehr geringe Geldmittel verfügen, sind ggf. Unterstützungen bei der Unterkunftsbeschaffung (Kautionsübernahme in den ersten sechs Monaten, Darlehen für Einrichtungsgegenstände), Barvorschüsse, Abschlagszahlungen, Teilnahme an Verpflegung, Erstattung von Fahrtkosten etc. in Erwägung zu ziehen.
b. Welche Kosten werden durch Fördermittel abgedeckt?
Die unterschiedlichen Fördermittel, die ursprünglich auf europäischer und nationaler Ebene bereitgestellt
wurden, sind seit 2013 auf ein Minimum reduziert worden. Mittlerweile stehen für die Integration ausländischer
Fachkräfte lediglich bundeslandspezifische Förderprogramme zur Verfügung. Diese beziehen sich im Wesentlichen
auf den Spracherwerb. Gern beraten wir Sie individuell bzgl. der Möglichkeiten in Ihrem Bundesland; nehmen Sie
Kontakt auf.
c. Welcher innerbetriebliche zeitliche Aufwand ist für die Gewinnung, Integration und
administrative Abwicklung erforderlich?
Bereits erworbene Erfahrungen und gelegte Strukturen aus vorherigen Integrationsprojekten verringern den
innerbetrieblichen Aufwand deutlich. Auch die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters sollte zu einer
Minimierung des eigenen Zeiteinsatzes führen. Dennoch gehört zu einer gelungenen Integration immer
eine gewisse Ressourcenbindung für:
- Organisation und Durchführung von Bewerbungsgesprächen sowie vertrauensaufbauenden Kennenlernterminen im Herkunftsland oder in Deutschland
- Die administrative Abwicklung der Fördergelder bzw. die enge Unterstützung der Kandidaten bei der Antragsstellung durch eine Begleitperson
- Zur Teilnahme am Sprachunterricht in Deutschland sind die neuen MitarbeiterInnen für etwa 6 Monate mind. 12 Arbeitsstd. pro Woche freizustellen.
- Je nach Grad der Erfahrungen bzgl. der Integration ausländischer Fachkräfte im Betrieb entsteht Schulungs- und/oder Coachingbedarf zur Vorbereitung und Begleitung der Führungskräfte und Kollegen. Die innerbetriebliche Aufnahme und Integration in den Arbeitsalltag ist ein erfolgskritischer Faktor im Projekt. Daher ist die Unterstützung der Beschäftigten sorgfältig in die Gesamtplanung einzubeziehen. Sie reicht von einer allgemeinen Informationsveranstaltung bis zur individuellen Begleitung einzelner Betroffener.
- Auch die Einarbeitung selbst führt in den ersten 2-4 Monaten zu nennenswertem Mehraufwand bei den Beschäftigten (Aufstellen eines zweisprachigen Einarbeitungsplans, Anpassung der Einsatzpläne, Mentoring- und Tandemprogramme, Mitarbeitergespräche etc.).